BGBl I 2019/73, ausgegeben am 31. 7. 2019
Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
Im Väter-Karenzgesetz wird in einem neuen § 1a VKG vorgesehen, dass einem Vater auf sein Verlangen - unbeschadet des Anspruchs auf Karenz - für den Zeitraum von der Geburt sei-
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