Durch BGBl II 2019/263 sind ab 1. 9. 2019 vom Geltungsbereich des AuslBG nunmehr auch ausgenommen:
das ausländische Lehrpersonal hinsichtlich seiner pädagogischen Tätigkeiten an der Japanischen Internationalen Schule in Wien und an der International School Carinthia ( § 1 Z 2 AuslBVO);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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