Thema - Personalverrechnung

Sachbezugswerte bei Privatnutzung von Dienstautos - Umstellung auf neue Emissionsmessung

Mag. Birgit Bleyer

Bisher wurde zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zugrunde gelegt. Für jene Kfz, die ab 1. 4. 2020 erstmalig zugelassen werden, wird nun (zwecks Ermittlung des Sachbezugswertes) das neue Messverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Anwendung kommen. Zur Ermittlung des Sachbezugswertes ist dabei der CO2-Emissionswert laut Zulassungsschein heranzuziehen (Online-Abfrage bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen). Da es durch die Einführung des neuen WLTP-Messverfahrens zu einer Erhöhung der ermittelten CO2-Emissionswerte kommt, wurden durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung auch die Grenzwerte des CO2-Ausstoßes für die ökologisch begünstigte Besteuerung mit 1,5 % angepasst (Erhöhung auf 141 g/km). Im folgenden Beitrag wird nun die derzeit aktuelle Rechtslage bezüglich Sachbezug bei Privatnutzung des Dienstwagens umfassend dargestellt.

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Artikel-Nr.
ARD 6690/5/2020

12.03.2020
Heft 6690/2020
Autor/in
Birgit Bleyer

Mag. Birgit Bleyer ist Juristin und Redakteurin im Bereich Steuerrecht der Zeitschrift ARD sowie im Bereich des Rechtsnews-Services von LexisNexis Online und dabei insbesondere mit einkommen- und lohnsteuerrechtlichen Fragen befasst.

Publikationen (Auswahl):
Richtlinien zu den Lohnabgaben (11. Auflage, 2017), Die neue Pendlerförderung kompakt (2013)