In aller Kürze

Einführung eines Bildungsbonus - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Im Rahmen einer neuen Corona-Arbeitsstiftung werden Aus- und Weiterbildungen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ab 1. 10. 2020 besonders gefördert. Zielgruppe sind Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und an einer beruflichen Neuorientierung oder Weiterentwicklung interessiert sind. Aber auch Personen, die schon vor der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit betroffen waren, stehen diese Arbeitsmarktprogramme zur Verfügung. Die soziale und finanzielle Absicherung während der Maßnahme erfolgt wie gewohnt durch das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Darüber hinaus gebührt nun für die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen der Nach- und Umschulung im Auftrag des Arbeitsmarktservice, die im Zeitraum ab 1. 10. 2020 bis Ende Dezember 2021 beginnen und mindestens vier Monate dauern, zusätzlich zum täglichen Arbeitslosengeld und zu einem zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen gewährten Zusatzbetrag ein Bildungsbonus in der Höhe von € 4,- täglich. (BGBl I 2020/108, zur Regierungsvorlage siehe bereits ARD 6716/20/2020)

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Artikel-Nr.
ARD 6719/1/2020

08.10.2020
Heft 6719/2020