Neue Vorschriften / Lohnpfändung

Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2021

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

EO: § 291a, § 292 Abs 4

Die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") ändern sich automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG). Mit dem Budgetbegleitgesetz 2021 wurde für das Jahr 2021 eine außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze beschlossen (Anhebung um 3,5 % statt 1,5 %), sodass sich der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz für allein stehende Personen mit € 1.000,48 errechnet (siehe BGBl I 2020/135, ARD 6730/12/2021). Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2021 nachfolgende Lohnpfändungswerte.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6730/16/2021

08.01.2021
Heft 6730/2021