Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Freistellung von Schwangeren während der COVID-19-Krise - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

BGBl I 2020/160, ausgegeben am 31. 12. 2020

➜ zum Ausschussbericht 527 BlgNR 27. GP

siehe ARD 6728/18/2020

Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Medizinische Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bei Schwangeren COVID-19-Erkrankungen schwerer verlaufen können und schwangere Frauen daher häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Dieses Risiko wird nun durch einen erweiterten Freistellungsanspruch gemindert.

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Artikel-Nr.
ARD 6730/8/2021

08.01.2021
Heft 6730/2021