In aller Kürze

Freistellung geimpfter Arbeitnehmer mit COVID-19-Risiko-Attest

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Frage, ob dem Arbeitgeber die vorgesehene Erstattung des Entgelts, der abzuführenden Steuern, Abgaben und Beiträge durch die ÖGK auch dann gebührt, wenn er bereits geimpfte Risikogruppen-Dienstnehmer freistellt, wird von der ÖGK (nach Abstimmung mit dem BMSGPK) bejaht. Voraussetzung für eine Erstattung ist allein die Erfüllung der in § 735 Abs 3 ASVG angeführten Bedingungen. ( Quelle: www.patka-knowhow.at)

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Artikel-Nr.
ARD 6752/2/2021

17.06.2021
Heft 6752/2021