Ministerialentwurf 9. 2. 2022, 182/ME NR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden sollen
Österreichweit ist ein zunehmender Mangel an Arbeitsmedizinern zu beobachten, weshalb in manchen Arbeitsstätten eine ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Präventivdienstbetreuung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Arbeitgeber sind gemäß § 79 ASchG verpflichtet, Arbeitsmediziner für die arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitsstätten zu bestellen oder arbeitsmedizinische Zentren in Anspruch zu nehmen, doch finden sie immer öfter keine Arbeitsmediziner, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Präventivdienstbetreuung bestellen können. Arbeitsstätten von Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten können auch durch Präventionszentren der Unfallversicherungsträger arbeitsmedizinisch betreut werden (va AUVAsicher, § 78a ASchG). Auch diese Einrichtungen benötigen ausgebildete Arbeitsmediziner, die weder derzeit noch in naher Zukunft in ausreichender Zahl verfügbar sein werden.
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