Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung in Unternehmen - Begutachtungsentwurf

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ministerialentwurf 9. 2. 2022, 182/ME NR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden sollen

Österreichweit ist ein zunehmender Mangel an Arbeitsmedizinern zu beobachten, weshalb in manchen Arbeitsstätten eine ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Präventivdienstbetreuung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Arbeitgeber sind gemäß § 79 ASchG verpflichtet, Arbeitsmediziner für die arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitsstätten zu bestellen oder arbeitsmedizinische Zentren in Anspruch zu nehmen, doch finden sie immer öfter keine Arbeitsmediziner, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Präventivdienstbetreuung bestellen können. Arbeitsstätten von Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten können auch durch Präventionszentren der Unfallversicherungsträger arbeitsmedizinisch betreut werden (va AUVAsicher, § 78a ASchG). Auch diese Einrichtungen benötigen ausgebildete Arbeitsmediziner, die weder derzeit noch in naher Zukunft in ausreichender Zahl verfügbar sein werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6787/13/2022

24.02.2022
Heft 6787/2022