Datenschutz & E-Government

Das Recht auf Erhalt einer Kopie im Gefüge des Art 15 DSGVO - mit Anmerkungen zu OGH 17. 12. 2020, 6 Ob 138/20t

Assoz. Prof. Mag. Dr. Christian Bergauer / Ao.Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel

Dieser Beitrag beschäftigt sich aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OGH zum Auskunftsrecht aus einer Krankengeschichte zunächst allgemein mit dem Recht auf Erhalt einer Kopie nach Art 15 Abs 3 DSGVO und enthält in weiterer Folge einige konkrete Anmerkungen zum Beschluss des OGH (17. 12. 2020, 6 Ob 138/20t).

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/62

20.08.2021
Heft 4/2021