Der Fall aus der Beratungspraxis

So rechnen Sie Rufbereitschaften und Rufeinsätze korrekt ab

Birgit Kronberger / Mag. Rainer Kraft

Bereitschaftsdienst in Form der Rufbereitschaft (zB Erreichbarkeit per Handy) ist in zahlreichen Branchen üblich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Zeiten bloßer Erreichbarkeit (= Rufbereitschaften im eigentlichen Sinn) und den tatsächlichen Arbeitsleistungen im Einsatzfall (= Rufeinsätze 1) ).

Die damit verbundenen arbeitszeitrechtlichen und abrechnungstechnischen Fragen werden im nachfolgenden Beratungsfall praxisgerecht beantwortet.

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Artikel-Nr.
PVP 2014/49

25.07.2014
Heft 7/2014
Autor/in
Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.

Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.