Die Wahrscheinlichkeit, in gewissen Branchen (insbesondere Hotellerie und Gastronomie, aber auch bei einzelnen Dienstleistungsunternehmen) zu Spitzenzeiten ausreichend Aushilfskräfte zu finden, hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert.
Ziel der neuen Regelung im EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (BGBl I 2016/77) ist es, eine Aushilfstätigkeit für jene Personen attraktiver zu gestalten, die bereits vollversichert erwerbstätig sind. Die Maßnahme soll damit auch einen Anreiz setzen, Aushilfskräfte nicht "schwarz" zu beschäftigen.
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