Arbeitsrecht

Einvernehmliche Auflösung und Kündigungsfrühwarnsystem

Günther Löschnigg / Elke Standeker

Gerade in der schwierigen Phase von Umstrukturierungs- bzw Rationalisierungsmaßnahmen stellt sich häufig die Frage, ob einvernehmliche Auflösungen - unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben - vom Kündigungsfrühwarnsystem iSd§ 45a AMFGerfasst werden, insbesondere ob einvernehmliche Auflösungen ohne Verständigung des Arbeitsmarktservice der Rechtsunwirksamkeit verfallen.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/518

15.09.2000
Heft 9/2000
Autor/in
Günther Löschnigg

Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg ist Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, Mitglied des Universitätsrates der Technischen Universität Graz und Vorsitzender des Betriebsausschusses der Universität Graz.

Publikationen zum IT-Recht (Auswahl):
Datenermittlung im Arbeitsverhältnis (2009); Datenschutz und Kontrolle im Arbeitsverhältnis, DRdA 2006, 459 ff; Biometrische Daten und Arbeitsverhältnis, ASoK 2005, 37 ff.