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EuGH: Irreführende Geschäftspraxis und berufliche Sorgfalt

Erfüllt eine Geschäftspraxis alle Voraussetzungen des Art 6 Abs 1 RL 2005/29/EG für eine Einstufung als den Verbraucher irreführende Praxis, muss nicht geprüft werden, ob diese Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt iSv Art 5 Abs 2 Buchstabe a RL 2005/29/EG widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art 5 Abs 1 RL 2005/29/EG verboten ansehen zu können. EuGH 19. 9. 2013, C-435/11, CHS Tour Services. (Zur Vorlagefrage des OGH siehe RdW 2011/610; zu den Schlussanträgen des Generalanwalts siehe RdW 2013/387.)

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Artikel-Nr.
RdW 2013/570

17.10.2013
Heft 10/2013