Wirtschaftsrecht

Bilanzstrafrecht neu (Entwurf für ein StRÄG 2015): Überblick und erste Einschätzung

Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer

Nach den Plänen für ein Strafrechtsänderungsgesetz 2015 soll erstmals ein einheitliches Bilanzstrafrecht in das StGB inkorporiert werden. Der folgende Beitrag beleuchtet die zentralen Neuerungen dieses Reformvorhabens und stellt diesen ein ganz überwiegend positives Zeugnis aus.

Der Entwurf des BMJ für ein Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (StRÄG 2015)1 sieht als Maßnahme 5 unter dem Schlagwort "Effizientere Bekämpfung von Bilanzdelikten" erstmals in der österreichischen Strafrechtsgeschichte die Schaffung einheitlicher Bilanzdelikte im StGB (§§ 163a-d) vor. Der folgende Beitrag stellt in seinem Hauptteil zunächst die zentralen Neuerungen dieses praktisch bedeutsamen Vorhabens dar (2.); darüber hinaus soll eine kurze Bewertung dieser aktuellen Reformpläne erfolgen (3.).

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Artikel-Nr.
RdW 2015/260

20.05.2015
Heft 5/2015
Autor/in
Hubert Hinterhofer

Univ. Prof. Dr. Hubert Hinterhofer lehrt Straf- und Strafverfahrensrecht an der Universität Salzburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Wirtschafts- und Europastrafrecht. Er ist Mitherausgeber sowie Autor beiTriffterer/Rosbaud/Hinterhofer, Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch, und bei Hinterhofer/Rosbaud, Kommentar zum Suchtmittelgesetz (2006). Ferner ist er Mitautor des Lehrbuchs Strafrecht Besonderer Teil II (5. Auflage 2012) und Autor zahlreicher weiterer Fachpublikationen.