Nach den Plänen für ein Strafrechtsänderungsgesetz 2015 soll erstmals ein einheitliches Bilanzstrafrecht in das StGB inkorporiert werden. Der folgende Beitrag beleuchtet die zentralen Neuerungen dieses Reformvorhabens und stellt diesen ein ganz überwiegend positives Zeugnis aus.
Der Entwurf des BMJ für ein Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (StRÄG 2015)1 sieht als Maßnahme 5 unter dem Schlagwort "Effizientere Bekämpfung von Bilanzdelikten" erstmals in der österreichischen Strafrechtsgeschichte die Schaffung einheitlicher Bilanzdelikte im StGB (§§ 163a-d) vor. Der folgende Beitrag stellt in seinem Hauptteil zunächst die zentralen Neuerungen dieses praktisch bedeutsamen Vorhabens dar (2.); darüber hinaus soll eine kurze Bewertung dieser aktuellen Reformpläne erfolgen (3.).
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