Wirtschaftsrecht

Nach der Aufhebung der Safe-Harbor-Entscheidung - was jetzt?

Dr. Kurt Retter, LL.M. / Mag. Roland Marko, LL.M.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. 10. 20151 die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission2 für ungültig erklärt, auf deren Grundlage der Datenverkehr zwischen Unternehmen in der EU und den USA genehmigungsfrei war. Eine Übergangsfrist wurde nicht festgelegt, weshalb sich Unternehmen umgehend mit den Konsequenzen dieses Urteils befassen müssen. Der vorliegende Beitrag liefert eine kurze Zusammenfassung wesentlichster Aspekte für die Unternehmenspraxis rund einen Monat nach der Veröffentlichung des Urteils.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/591

17.11.2015
Heft 11/2015
Autor/in
Kurt Retter
Dr. Kurt Retter ist Rechtsanwalt und Leiter der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschafts- & Vergaberecht bei WOLF THEISS Rechtsanwälte. Aufgrund seiner öffentlich-rechtlichen Spezialisierung berät er Unternehmen ua in Fragen des Datenschutzrechts und der Compliance sowie des Umwelt-, Energie-, Telekommunikations-, Arneimittel-, Medizinprodukte- und Glücksspielrechts. Er publiziert regelmäßig zum öffentlichen Recht, zuletzt zur Entscheidung des VfGH vom Juli 2015 zur Aufhebung des "Schuldenschnitts" für Gläubiger nachrangiger Forderungen der HETA Asset Resolution AG.
Roland Marko
Mag. Roland Marko ist Rechtsanwalt und Mitglied der Praxisgruppe IP/IT bei WOLF THEISS Rechtsanwälte. Er ist spezialisiert auf IT-Recht (IT-Outsourcing, Cloud Computing, Online-Handel, Lizenzverträge und Datenschutz) und hat umfangreiche Erfahrung in sämtlichen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie in der Prozessführung. Er ist Autor zahlreicher Publikationen und Vortragender bei Tagungen und Fachveranstaltungen (ua Österreichischer IT-Rechtstag, IIR Österreich), seit 2006 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule St. Pölten für “Medien- und Kommunikationsrecht”.