Wirtschaftsrecht

Die (nicht) unternehmerisch tätige Bau-ARGE

RA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer / WP StB Dr. Johannes Pira

In den Materialien zur HGB-Reform kann man nachlesen, dass die Arbeitsgemeinschaften der Bauwirtschaft nicht unternehmerisch tätig seien. Im Zuge der GesbR-Reform ist diese Position gleichsam kodifiziert worden. Wegen der fehlenden Unternehmerqualität dieser Arbeitsgemeinschaften hat man eine vertretungsrechtliche Spezialregelung geschaffen (§ 1197 Abs 2 S 1 ABGB). - Der folgende Beitrag befasst sich kritisch mit dieser gesetzgeberischen Prämisse. Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsgemeinschaften der Bauwirtschaft unternehmerisch tätig sind, und beleuchten die Konsequenzen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/346

21.07.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Friedrich Harrer

O.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer lehrt Zivilrecht und Unternehmensrecht an der Universität Salzburg, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Außerdem ist er als Rechtsanwalt tätig.

http://www.uni-salzburg.at/UR/harrer.friedrich


Johannes Pira
Dr. Johannes Pira, WP/StB Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner bei Deloitte Österreich und MPD Wirtschaftsprüfungs GmbH & CoKG, Salzburg, Fachvortragender/Fachautor.