EU forciert alternative Streitbeilegung bei Verbrauchergeschäften
In Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (kurz ADR-Richtlinie)1 ist am 9. 1. 2016 das Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten2 (kurz AStG) in Kraft getreten. Auf der einen Seite soll es den Verbrauchern die Möglichkeit geben, ohne Kostenrisiko (weil in der Regel kostenlos) einen Prozess zu führen. Auf der anderen Seite kann auch der Unternehmer von einer alternativen Streitbeilegung profitieren, richtet er dadurch doch ein verbraucherfreundliches Signal an seine Kunden.
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