Wirtschaftsrecht

Das neue Finanzmarkt-Geldwäschegesetz - ein Überblick

Dr. Thomas Ruhm, LL.M / Mag. Peter Tutsch

Mit 1. 1. 2017 ist das Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz - FM-GwG) in Kraft getreten.

Die Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die für Kredit- und Finanzinstitute schon vor dem 1. 1. 2017 gegolten haben, werden nun im FM-GwG zusammengezogen. Das soll nicht nur für die die Einhaltung der Vorschriften überprüfende FMA1 eine einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen,2 sondern auch den Normunterworfenen bei der Einhaltung der Vorschriften helfen.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/332

17.07.2017
Heft 7/2017
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.

Peter Tutsch

Mag. Peter Tutsch ist Rechtsanwaltsanwärter bei bpv Hügel Rechtsanwälte und im Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozessrecht tätig.