Der nachstehende Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen des mit 1. 7. 2018 in Kraft tretenden 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geben. Grundkenntnisse des geltenden Sachwalterrechts werden dabei vorausgesetzt.
Das Sachwalterrecht wurde zuletzt 2006 einer großen Reform unterzogen.2 Dabei wurde das Sachwalterrecht systematisch vom Kindschaftsrecht abgekoppelt. Inhaltlich lagen die Schwerpunkte vor allem auf der Forcierung des Ultima-ratio-Prinzips und dem Ausbau von Alternativen zur Sachwalterschaft.3
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