Wirtschaftsrecht

Das neue Genossenschaftsspaltungsgesetz

Dr. Matthias Potyka, LL.M.

Während Kapitalgesellschaften ihr Vermögen seit Langem nicht nur verschmelzen, sondern auch spalten können, war das bei Genossenschaften bisher nicht der Fall. Durch das mit 1. 1. 2019 in Kraft tretende Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) BGBl I 2018/69 wird sich das ändern. Das neue Gesetz kann nicht nur für Genossenschaften und ihre Mitglieder, sondern insb auch für Vertragspartner und sonstige Gläubiger von Genossenschaften relevant werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/574

20.12.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Matthias Potyka

Leitender Staatsanwalt Dr. Matthias Potyka, LL.M., ist Leiter der Abteilung für Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz.