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General-KollV zu COVID-19-Tests und Maskenpflicht

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Sozialpartner haben einen bis Ende August 2021 befristeten Generalkollektivvertrag betreffend arbeitsrechtliche und betriebliche Maßnahmen zur Umsetzung von COVID-19-Tests und Anspruch auf eine Maskenpause abgeschlossen. Er gilt für alle Unternehmen, für die die WKO die Kollektivertragsfähigkeit besitzt und für alle AN in diesen Betrieben. Der Corona-Generalkollektivvertrag regelt die folgenden Punkte:

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Artikel-Nr.
RdW 2021/82

19.02.2021
Heft 2/2021