Rechnungswesen & Steuern

Die Rückstellung für Abfertigungen

Häufig haben Arbeitnehmer bei der Auflösung von Dienstverhältnissen Anspruch auf Auszahlung einer Abfertigung in Abhängigkeit der vorangegangenen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Für Dienstverhältnisse, welche nach dem 31. 12. 2002 abgeschlossen wurden, gilt nunmehr das neue Mitarbeitervorsorgesystem. Bei der betrieblichen Mitarbeitervorsorge handelt es sich um ein beitragsorientiertes System. Der Arbeitgeber leistet für seine Mitarbeiter monatlich 1,53 % der Lohnsumme an eine Mitarbeitervorsorgekasse, welche ihrerseits die Verpflichtung zur Zahlung von Abfertigungen an die Mitarbeiter hat. Die für die jeweilige Dienstzeit anfallenden Beiträge stellen im jeweiligen Geschäftsjahr einen Aufwand dar. Die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung ist daher in diesem Fall nicht mehr gegeben.

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Artikel-Nr.
RWP 2008/43

17.11.2008
Heft 6/2008