Thema

Der Gartenzwerg im österreichischen Zivilrecht

Hofrat des OGH Dr. Georg E. Kodek

Aus Anlass des 1. April will sich der folgende Beitrag mit ausgewählten Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem bisher vernachlässigten Rechtsgebiet, nämlich mit der Stellung des Gartenzwerges im österreichischen Zivilrecht, befassen. Ein strafrechtlicher Exkurs rundet die Darstellung ab.

Die bisherige Vernachlässigung des Gartenzwerges durch die österreichische Lehre und Rechtsprechung steht in krassem Gegensatz zu dessen Bedeutung in der österreichischen Kultur und Gesellschaft. So kommt das Wort „Gartenzwerg“ - soweit ersichtlich - weder in den Entscheidungen der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts, noch im RIS-Justiz, noch in der RDB vor. Lediglich die (Rand-)Frage der steuerlichen Begünstigung von Vereinen zur Förderung von Gartenzwergen wird ansatzweise diskutiert1). Glücklicherweise kann das sich hier ergebende Forschungsdefizit - wie so oft - zumindest teilweise durch einen Blick auf die deutsche Dogmatik geschlossen werden2). Im Folgenden soll versucht werden, die Erkenntnisse der deutschen Lehre und Rechtsprechung für diesen Bereich fruchtbar zu machen.

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Artikel-Nr.
Zak 2006/187

04.04.2006
Heft 6/2006
Autor/in
Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.