Gesetzgebung

Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz

Stand: Nationalratsbeschluss 13. 3. 2008 (Ausschussbericht 480 BlgNR 23. GP, Initiativantrag 622/A 23. GP).

Aufgrund des hohen Dezemberwerts des VPI, der deutlich über der durchschnittlichen Jahresinflation liegt, wären die Richtwertmietzinse nach der Valorisierungsregel des § 5 RichtWG ab 1. 4. 2008 um etwa 3,6 bis 3,8 % (je nach Rundung) angestiegen. Um eine überproportionale Belastung der Mieter zu vermeiden, sieht der vorliegende Gesetzesvorschlag, der am 13. 3. 2008 vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde, vor, bei künftigen Valorisierungen nicht auf den Dezemberwert, sondern auf den Jahresdurchschnittswert des VPI 2000 abzustellen. Zugleich werden die ab 1. 4. 2008 wirksamen Richtwerte dieser neuen Regelung entsprechend nur um ca 2,1 % erhöht (zu den neuen Beträgen siehe letzte Spalte der folgenden Tabelle).

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Artikel-Nr.
Zak 2008/187

01.04.2008
Heft 6/2008