In aller Kürze

Fluggäste-VO - internationale Zuständigkeit für Entschädigungsklagen

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-204/08, Rehder/Air Baltic, kann eine Klage auf Ausgleichszahlungen iSd Fluggäste-VO 261/2004 - gestützt auf den Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art 5 Nr 1 EuGVVO - sowohl bei dem Gericht des vereinbarten Abflugorts als auch bei dem Gericht des vereinbarten Ankunftsorts eingebracht werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2009/376

21.07.2009
Heft 13/2009