Thema

Praxistipps zum Berufungsverfahren

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.

Der vorliegende Beitrag will für Rechtsanwälte einen kurzen Überblick über das Berufungsverfahren bieten und dabei häufige Fehler aufzeigen.1

Die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Urteils (§ 464 Abs 1 ZPO). Der Postlauf zählt dabei nicht mit, was aber nur dann gilt, wenn die Berufung richtig (an das Erstgericht!) adressiert war (Klauser/Kodek, ZPO16 § 126 E 7). Die Einbringung im Telefaxweg reicht nach neuerer Rsp aus (vgl zB 5 Ob 90/04b). Hierbei ist auf die richtige Nummer zu achten; die Einbringung bei einem Fax eines anderen Gerichts mit derselben Adresse reicht nicht aus (6 Ob 277/07i = Zak 2008/245, 138).

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Artikel-Nr.
Zak 2011/688

03.11.2011
Heft 19/2011
Autor/in
Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.