Thema

§ 14 WEG und die EuErbVO: Fragen zur Qualifikation und Verbücherung

Mag. Christian Bonimaier

Ob der Zuwachs des Anteils des Verstorbenen am Mindestanteil und am gemeinsamen Wohnungseigentum ins Eigentum des überlebenden Partners gem § 14 WEG in den sachlichen Anwendungsbereichs der EuErbVO fällt, ist umstritten. Aufgrund der wohnungseigentumsrechtlichen Anwachsung sui generis ohne erbrechtliche Anknüpfung wird man wohl davon ausgehen müssen, dass die Sonderrechtsnachfolge in den halben Mindestanteil am Wohnungseigentumsobjekt keine Rechtsnachfolge von Todes wegen iSd EuErbVO darstellt. In diesem Fall verbleibt die Zuständigkeit zur Ausstellung einer Amtsbestätigung beim österreichischen Grundbuchgericht.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/426

05.07.2016
Heft 12/2016
Autor/in
Christian Bonimaier
Mag. Christian Bonimaier MBL ist Notarsubstitut in Zell am See.