Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 soll das zu einem guten Teil noch aus der Urfassung des ABGB bestehende Erbrecht modernisieren, wobei einer der Schwerpunkte auf der Novellierung des Pflichtteilsrechts liegt. Trotz Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Pflichtteilsrechts hat sich der Gesetzgeber für den Weiterbestand entschieden.1 Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geänderten Normen.
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