Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2017 (siehe Zak 2016/796, 432) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2016/2017 siehe Zak 2016/539, 290.
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