In aller Kürze

Prüfung von Forderungsanmeldungen durch den Insolvenzverwalter

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der Rs 8 Ob 10/16b hat der OGH die Sorgfaltspflichten des Insolvenzverwalters bei der Prüfung von Forderungsanmeldungen konkretisiert. Er hielt fest, dass dem Insolvenzverwalter bei sorgfältiger Prüfung unterschiedliche Rechtsgrundlagen von Teilforderungen auffallen müssen, auch wenn sich diese erst aus beiliegenden Unterlagen ergeben und in der Anmeldung selbst nur ein Gesamtbetrag angeführt ist. Bei Unklarheiten sei der Insolvenzverwalter zur Nachfrage verpflichtet.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/179

11.04.2017
Heft 6/2017