Thema

Reform des Privatkonkurses - Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017

Hofrat Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.

Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017) bringt ua eine Reform des Abschöpfungsverfahrens. Der Beitrag stellt die Neuregelung vor und erörtert deren praktische Konsequenzen.

Das geplante, derzeit in Begutachtung befindliche IRÄG 2017 sieht eine Reihe von Änderungen vor. Einerseits geht es um eher technische Punkte wie die Anpassung an die EuInsVO und verschiedene andere Regelungen im internationalen Insolvenzrecht, andererseits um eine Reform des Privatkonkurses. Damit setzt der Entwurf das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 um, das unter Punkt 1.22 "Modernes Insolvenzrecht - Kultur des Scheiterns" eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens und den Entfall der Mindestquote vorsieht. Zur Begründung verweist das Arbeitsprogramm auf Schwierigkeiten, die vor allem ehemalige Selbstständige bei der Aufbringung der Mindestquote von 10 % haben. Durch die Neuregelung solle verhindert werden, dass Schuldner ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Abseits gedrängt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/260

16.05.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.