Thema

Rechtsfolgen bei intransparenter Vereinbarung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch / Univ.-Ass. Mag. Matthias Knoll

In 5 Ob 183/16x = Zak 2017/645, 375 hatte sich der OGH jüngst in einem gegen eine gemeinnützige Bauvereinigung geführten Verbandsprozess ua mit Vertragsklauseln zu befassen, die das vom Mieter bzw Nutzungsberechtigten geschuldete Entgelt, mithin dessen vertragliche Hauptleistungspflicht, betreffen. Er beurteilte die verfahrensgegenständlichen Vertragsklauseln als nicht dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG entsprechend.1

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Artikel-Nr.
Zak 2017/667

10.11.2017
Heft 20/2017
Autor/in
Andreas Vonkilch

Dr. Andreas Vonkilch ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Rund 200 Publikationen zum gesamten Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, dem Recht der Finanzdienstleistungen und dem Immobilienrecht.

Matthias Knoll

Mag. Matthias Knoll ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.