Thema

Bedeutung der Rechtswahl nach der EuErbVO betreffend nachlassbezogene Rechtsgeschäfte

Jochen Bauer, LL. M.

Die EuErbVO ist mittlerweile seit über einem Jahr in Kraft. Der Beitrag untersucht die Bedeutung der Rechtswahl in diesem Zusammenhang.

Mittlerweile ist die am 4. 7. 2012 in Kraft getretene1 und für Todesfälle ab 17. 8. 2015 anwendbare EuErbVO2 bereits über ein Jahr in Kraft und es empfiehlt sich, einen kritischen Blick auf die bisherigen praktischen Auswirkungen zu werfen.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/115

07.03.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Jochen Bauer

Jochen Bauer, LL.M., ist Notarsubstitut in Retz im Notariat Mag. Harald Oppeck.