Thema

Die Stundung des Pflichtteils

MMag. Sebastian Brehm, LL.M.

Mit dem ErbRÄG 2015 wurde die Möglichkeit der Stundung des Pflichtteilsanspruchs (§§ 766 f ABGB) eingeführt. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Voraussetzungen und Wirkungen der Stundungsanordnung.1

Der Gesetzgeber hat sich im Zuge der Erbrechtsreform ua mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Belastung eines Erben mit drohenden Pflichtteilsansprüchen minimiert werden kann, um die Einheit des erblasserischen Vermögens zu erhalten - so insb wenn einem Unternehmen im Zuge der Verlassenschaftsabwicklung die Zerschlagung droht.2 Der letztwillig Verfügende möchte sein Unternehmen regelmäßig an einen bestimmten Nachfolger weitergeben, hat bei der Übertragung allerdings die Interessen der Pflichtteilsberechtigten zu wahren. Handelt es sich bei dem Unternehmen um das wesentliche oder sogar einzige Vermögen des Verstorbenen und können die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten nicht ausreichend durch Geldzuwendungen oder sonstige Gegenstände abgedeckt werden, besteht die Gefahr, dass der Nachfolger das Unternehmen mangels Einigung der Erben mit den Pflichtteilsberechtigten verkaufen muss.3

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Artikel-Nr.
Zak 2017/148

21.03.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Sebastian Brehm
MMag. Sebastian Brehm LL.M. ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.