In aller Kürze

Vorabentscheidungsersuchen zum Unfallbegriff des Montrealer Übereinkommens

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Art 17 Abs 1 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) haftet das Flugunternehmen für Personenschäden, die ein Passagier bei einem Unfall an Bord des Flugzeugs erlitten hat, bis zu einer Höchstgrenze verschuldensunabhängig. Ob die Haftung nur Unfälle aufgrund luftfahrttypischer Risiken oder jeden Unfall an Bord erfasst, ist strittig. In diesem Zusammenhang hat der OGH (2 Ob 79/18h) den EuGH vor Kurzem um Vorabentscheidung ersucht, ob ein Unfall iSd Art 17 Abs 1 MÜ auch dann vorliegt, wenn ein Fluggast Verbrühungen erleidet, weil während des Flugs ein Becher mit heißem Kaffee aus ungeklärter Ursache auf seinem Ablagebrett ins Rutschen gerät und umfällt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2018/544

05.09.2018
Heft 15/2018