Thema

Exekutionsrechtliche Änderungen durch das IRÄG 2017 - elektronische Abfrage von Daten

Mag. Clemens Jenny

Mit dem IRÄG 2017 wird Gläubigern ab 1. 1. 2019 die elektronische Abfrage von Daten über Exekutionsverfahren, die gegen einen Schuldner anhängig sind, wieder ermöglicht. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der konkreten Ausgestaltung der Regelungen sowie den wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Vorgängerbestimmung des § 73a EO.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/74

20.02.2018
Heft 3/2018
Autor/in
Clemens Jenny

Dr. Clemens Jenny ist Richter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes. Zuvor war er Rechtsanwalt in Wien und Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Er publiziert regelmäßig zu zivil-, zivilverfahrens-, exekutions- und insolvenzrechtlichen Themen.