Das Gesetz sieht für nichteheliche Lebensgemeinschaften nur ausnahmsweise Regelungen vor; ungeregelt ist insb die Vermögensaufteilung nach der Trennung. Als Anspruchsgrundlagen kommen ua Auseinandersetzungsansprüche infolge Gründung einer GesbR oder einer bloßen Miteigentümergemeinschaft in Betracht. Die Diskussion wurde idZ zuletzt durch das GesbR-Reformgesetz maßgeblich beeinflusst. Der vorliegende Beitrag zeigt die relevanten Problemfelder auf und erarbeitet praxistaugliche Lösungsansätze. Teil 1 thematisiert die Gründung und Auflösung einer GesbR zwischen Lebensgefährten. Teil 2 erscheint im nächsten Heft und betrifft die Abgrenzung zur schlichten Rechtsgemeinschaft sowie die Auswirkungen der Einordnung auf die Vermögensaufteilung.
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