Thema

Die Gefahrtragung im Bestandrecht im Lichte der COVID-19-Pandemie

Dr. Daniel Tamerl

auf Basis der Rechtslage am 28.03.2020

Geschäftsraumschließungen und Betretungsverbote: Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurden umfassende Maßnahmen getroffen, die das (Wirtschafts-)Leben nahezu vollständig zum Erliegen gebracht haben. Viele Mieter und Pächter von Geschäftseinheiten sind mit massiven Verkehrs- und Ausgangsbeschränkungen konfrontiert, durch welche sie ihr Bestandobjekt nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Wie sich die gegenwärtige Ausnahmesituation auf den Bestandvertrag und die Bestandzinsschuld im Speziellen auswirkt und wie das Risiko zwischen Bestandnehmer und Bestandgeber verteilt ist, soll im folgenden Beitrag analysiert werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/190

08.04.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Daniel Tamerl

Dr. Daniel Tamerl ist Rechtsanwalt und Partner bei CHG Czernich Rechtsanwälte in Innsbruck und Wien. Er leitet die Praxisgruppe Banking & Finance. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertrags-, Banken- und Immobilienrecht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum privaten Wirtschaftsrecht.