Eine rechtlich als eigenständiges Rechtssubjekt gestaltete Eigentümergemeinschaft ist nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-329/19, Condominio Meda/Eurothermo nicht in den Schutz der Klausel-RL 93/13/EWG einbezogen, weil der Verbraucherbegriff dieser Richtlinie auf natürliche Personen beschränkt ist. Einer nationalen Rsp, welche die Verbraucherschutzvorschriften dennoch auf Eigentümergemeinschaften anwendet, stehe das Unionsrecht aber nicht entgegen.
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