Thema

Neues europäisches Gewährleistungsrecht: die jeweiligen Rechtsfolgen aus der Inanspruchnahme der einzelnen Gewährleistungsbehelfe

Dr. Felicitas Parapatits LL.M. / Dr. Johannes Stabentheiner

Mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie1 (im Folgenden: DIRL) und der Warenkauf-Richtlinie2 (im Folgenden: WKRL) wurde ein neues europäisches Verbraucher-Gewährleistungsrecht geschaffen, das nun in die innerstaatlichen Rechtsordnungen umzusetzen ist. Die beiden Richtlinien enthalten teils vollharmonisierende Vorgaben, teils werden den Mitgliedstaaten aber doch noch beträchtliche Freiräume gelassen. Mit den gewährleistungsrechtlichen Grundelementen des neuen Regulativs (Vertragskonformität, Fristen, Beweislast, Geltendmachung) und mit dem System der Abhilfen haben sich die beiden Autor/innen bereits an anderer Stelle auseinandergesetzt.3 Dieser Beitrag beleuchtet die RL-Regelungen über die Folgen der Inanspruchnahme der gewährleistungsrechtlichen Abhilfen, wie etwa über die Rücknahme einer mangelhaften Ware, über den für die Mangelbehebung erforderlichen Hin- und Rücktransport von Waren, über Nutzungs- und Wertersatz sowie über die Rückzahlung des vom Verbraucher geleisteten Entgelts.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/6

15.01.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Felicitas Parapatits

Dr. Felicitas Parapatits, LL.M. (Cantab.), ist Richterin im OLG Sprengel Wien und war von 2015 bis Anfang 2019 als Referentin in der Zivilrechtssektion des BMJ tätig. Davor war sie Assistentin und Lehrbeauftragte am Institut für Zivilrecht der Universität Wien sowie in der Folge Lehrbeauftragte an der Wirtschaftsuniversität Wien. 2011 absolvierte sie einen LL.M. mit Schwerpunkt Europarecht an der Universität Cambridge.

Johannes Stabentheiner

Dr. Johannes Stabentheiner leitete bis vor kurzem die für das Schuld- und das Sachenrecht sowie für das Wohnrecht zuständige Abteilung in der Zivilrechtssektion des BMJ. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, wirkt an den ABGB-Kommentaren von Rummel/­Lukas/­Geroldinger, Klang und Kletečka/­Schauer mit und ist Mitherausgeber des Gesamtkommentars Wohnrecht. Er ist Honorarprofessor für Bürgerliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz und Vortragender zu verschiedenen Rechtsbereichen des Zivilrechts.