Beiträge

Die Europäische Haftungsordnung für Ratingagenturen

Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A.

Art 35a der VO (EG) 1060/2009

Seit 20. 6. 2013 gibt es auf EU-Ebene eine Regelung der zivilrechtlichen Haftung von Ratingagenturen. Damit hat der EU-Gesetzgeber einen wesentlichen Schritt getan, um die Probleme, die sich im Zusammenhang mit fehlerhaften Ratings stellen, in den Griff zu bekommen. Der folgende Beitrag stellt die Eckpunkte dieser Regelung dar.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2014/197

29.10.2014
Heft 7/2014
Autor/in
Georg Graf

Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapital­marktrecht.

Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.