Aufsätze

Internationale Zuständigkeit für Insolvenz- und Annexverfahren bei Drittstaatensachverhalten

Ass.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger

Anmerkungen zu EuGH Rs C-328/12, Schmid/Hertel1

Die Anwendung der EuInsVO setzt einen grenzüberschreitenden Sachverhalt und weiters voraus, dass der Schuldner sein COMI in einem EU-Mitgliedstaat hat. Ob ihre Zuständigkeitsnormen schon durch den ausschließlichen Bezug zu einem Drittstaat anwendbar werden oder zumindest ein weiterer Mitgliedstaat betroffen sein muss, war lange strittig. Diese Frage hat der EuGH nun in einem Fall geklärt, der Deutschland und die Schweiz und dabei die Zuständigkeitsprüfung für eine Anfechtungsklage betraf.

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Artikel-Nr.
ZIK 2014/61

30.04.2014
Heft 2/2014
Autor/in
Andreas Geroldinger

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.

Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.