Beiträge

Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung in alten Abschöpfungsverfahren

Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 6/18t1

In den vor dem 1. 11. 2017 gem § 213 Abs 4 IO aF verlängerten Abschöpfungsverfahren kann nach dem OGH der Schuldner erst dann nach § 280 IO eine zwingende Restschuldbefreiung beantragen, wenn die für die Dauer der Verlängerung abgegebene weitere Abtretungserklärung abgelaufen ist. Viele Argumente sprechen jedoch für eine Restschuldbefreiung nach längstens sieben Jahren.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2018/61

30.04.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.