Die COVID-19-Gesetze sehen nicht nur Adaptionen von Exekutions- und Insolvenzordnung vor, die für die Einhebung von Beiträgen durch die SV relevant sein können. Ein eigener neuer § 733 ASVG (Art 43 2. COVID-19-Gesetz)1 regelt beitragsrechtliche Erleichterungen für Dienstgeber (DG) aufgrund der Coronavirus-Pandemie.
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Dr. Johannes Derntl ist Jurist in der Abteilung Beitragseinbringung der ÖGK Niederösterreich.
Publikationen:
Insolvenzsicherung für die Sozialversicherung (2012); Autor in Sonntag, ASVG13 (2022) sowie Autor in Gruber/Harrer, GmbHG2 (2018).