In Rz 170 der Liebhabereirichtlinien erfolgt die Einarbeitung der VwGH-Erkenntnisse VwGH 19. 9. 2013, 2011/15/0157 (betr Pferde) und 25. 4. 2013, 2010/15/0107 (betr Schafe und Damwild):
In besonderen Ausnahmefällen kann aber auch eine Betätigung, die einkommensteuerlich Liebhaberei iSd § 1 Abs 2 LVO darstellt, eine - zum Vorsteuerabzug berechtigende - umsatzsteuerpflichtige Betätigung darstellen (vgl VwGH 19. 9. 2013, 2011/15/0157 mVa 25. 4. 2013, 2010/15/0107 zu einer in Verbindung mit der Bewirtschaftung einer kleinen Weidefläche betriebenen Tierzucht). Erlass des BMF 21. 11. 2013, BMF-010219/0429-VI/4/2013.
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