Steuerrecht aktuell

AbgÄG 2014: Die Fortführung der Firmenwertabschreibung in der Gruppenbesteuerung bei Tranchenerwerben

Uni.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBL

Mit dem AbgÄG 2014 wurde die Firmenwertabschreibung der Gruppenbesteuerung für ab dem 1. 3. 2014 angeschaffte Beteiligungen abgeschafft. Aus Vertrauensschutzüberlegungen sollen bereits begonnene Firmenwertabschreibungen weiterlaufen, wenn ein Vertrauensschutztatbestand vorliegt. Daher sieht die Übergangsbestimmung des § 26c Z 47 KStG vor, dass für Beteiligungen, bei denen der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung den Kaufpreis beeinflussen konnte, die noch offenen Fünfzehntel weiterhin berücksichtigt werden müssen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/739

17.09.2014
Heft 18/2014
Autor/in
Philipp Stanek

RA/StB Dr. Philipp Stanek, MBL, ist Rechtsanwalt sowie Steuerberater und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Wien und war zuvor Assistent an den Instituten für Finanzrecht der Universität Salzburg und der Universität Wien.