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Vorabentscheidungsersuchen des BFH zum Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen

Bearbeiter: Josef Fuchs

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat dem EuGH mit Beschluss vom 13. 3. 2019, XI R 28/17, iZm der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl zB DStR 28/2019, 1460; DStRK 15/2019, 213 mAnm Korn).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/628

07.10.2019
Heft 18/2019