Mit Initiativantrag vom 22. 4. 2020 (440/A) wurde im Parlament im Rahmen des 6. COVID-19-Gesetzes folgender Änderungsvorschlag des UStG 1994 eingebracht:
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, wird wie folgt geändert:
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