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Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und Investitionsprämiengesetz im Überblick

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Am 13.7. geht die erste Tagungsperiode der 27. Gesetzgebungsperiode zu Ende. Davor sollen weitere Unterstützungsleistungen zur Abfederung der Corona-Krise und Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur beschlossen werden.

Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (RV 287 BlgNR 27. GP) soll Österreich mit weiteren Maßnahmen im Bereich des Abgabenrechts gestärkt aus der COVID-19-Krise kommen. Schwerpunkte dieses Gesetzes sind Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdiener sowie ein Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen. Demnach wird der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer rückwirkend ab 1. 1. 2020 auf 20 % gesenkt, um Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen schnell und unkompliziert zu unterstützen. Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuer zahlen, werden mit einer Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet. Für Unternehmen werden ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung eingeführt sowie Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen verlängert. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls Entlastungsmaßnahmen wie beispielsweise die Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze der Buchführungspflicht gesetzt. Weiters wird die Möglichkeit von elektronisch durchgeführten Verhandlungen geschaffen. Schließlich wird ein weiterer Teil der ökosozialen Steuerreform durch die Erhöhung der Flugabgabe bei Kurz- und Mittelstrecken umgesetzt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/430

17.07.2020
Heft 13/2020