Mit dem VwGH-Erkenntnis vom 23. 4. 2021, Ra 2020/13/0089, wurde die aktuelle Verwaltungspraxis bei der Doppelbesteuerungsabkommen(DBA)-Rückerstattung von Abzugsteuern im Fall von inländischen Arbeitskräftegestellungen als nicht zulässig erachtet.
Vergütungen von ausländischen Arbeitskräftegestellungsunternehmen ohne inländische Betriebsstätte unterliegen der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG, dürfen aber nach dem DBA-Recht im Inland nicht besteuert werden. Der Gesteller darf daher eine Rückerstattung auf Basis eines anwendbaren DBA beantragen bzw es kann eine Entlastung an der Quelle erfolgen. Es besteht jedoch die Besonderheit, dass eine solche DBA-Entlastung voraussetzt, dass die Besteuerung des Lohnanteils sichergestellt ist, da die gestellten Arbeitskräfte nach dem DBA-Recht grundsätzlich in Österreich besteuert werden dürfen.
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